Markt- und Veranstaltungsordnung

Ars Westfalica

 Markt- und Veranstaltungsordnung

Ars Westfalica
Ulrike Bitterlich-Nietsch
Hintere Str. 4

58730 Fröndenberg-Dellwig

Tel. 0162 / 52 52 308
Mail: info@ars-westfalica.com
www.ars-westfalica.com

 1. Allgemeines
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die Markt- und Veranstaltungsordnung sorgfältig zu beachten, um miteinander und mit den Gästen eine gelungene, fröhliche und friedliche Veranstaltung durchzuführen.

Um ein stimmiges Ambiente zu gewährleisten, achten alle Teilnehmer bitte darauf in entsprechender Gewandung aufzutreten und Gegenstände, die nicht ins Mittelalter passen (z.B. Handy, Zigaretten, Armbanduhren) nur verdeckt bei sich zu führen und zu benutzen.

Die Markt- und Veranstaltungsordnung ist Bestandteil der Teilnehmerverträge.

Corona-Besonderheiten:
Die jeweils gültigen Regeln müssen eingehalten werden. Ars Westfalica trifft keine eigenen Regeln.
Jeder ist für sich und seinen Stand selbst verantwortlich, somit auch für die Einhaltung der Auflagen.
Sollte es durch die Bestimmungen nicht möglich oder sinnvoll sein, den Markt durchzuführen, kann es zur Absage kommen. 

2. Auf- und Abbau
Die genauen Auf- und Abbauzeiten jeder Veranstaltung finden sich in den entsprechenden Teilnehmer­verträgen, sowie auf der jeweiligen Ankündigungsseite der Veranstaltung. Abweichende Auf- und/oder Abbauzeiten bedürfen der Genehmigung durch den Veranstalter / Organisator bei Vertrags­abschluss.

Bei der Anreise melden sich alle Teilnehmer bitte bei einem Mitarbeiter von Ars Westfalica. Dort erhalten sie die Einweisung zu ihrem Aufbauplatz.
Beim Aufbau der Heerlager und Marktstände ist darauf zu achten, dass Abspannungen und Installationen so vorgenommen werden, dass Unfallgefahren vermieden werden (Abspannseile evt. kennzeichnen, Heringe/Erdnägel in den Boden versenken, Kabelbrücken/Matten…).

Alle Bauten (Stände, Zelte usw.) müssen dem historischen Ambiente der Veranstaltung gerecht werden. Hilfsmittel wie Kühlgeräte, Gaskocher, sämtliche Kunststoffteile, sowie Flaschen, Handys usw. müssen während der Marktzeiten verborgen gehalten werden, so sie nicht für die Bezahlvorgänge (Handy, Kassengerät usw.) benötigt werden..

Elektrische Beleuchtung ist nur gestattet, wenn sie unabdingbar ist und muss so installiert sein, dass sie nicht auffällt. Den gastronomischen Ständen sind Kompromisse erlaubt, die durch die Auflagen der Behörden unabwendbar sind.

Fahrzeuge dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und wir bitten alle Teilnehmer die Zufahrtswege während der Auf- und Abbauzeit nicht zu blockieren und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Entladene Fahrzeuge sollten möglichst bald auf den Teilnehmerparkplätzen abgestellt werden, um mehr Platz für die Aufbauarbeiten zu haben.

Witterungsbedingt kann das Befahren des Geländes zeitweise vom Veranstalter/Orga untersagt werden.

Ab einer Stunde vor Marktbeginn bis zum Ende der gesamten Veranstaltung sind keine Kraftfahrzeuge auf dem Gelände erlaubt.

Alle auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge müssen mit Namen des Halters/Stand/Lager­bezeichnung und Handynummer gekennzeichnet sein, um diesen bei Behinderungen oder in Notfällen erreichen zu können. 

Beim Abbau ist der für die Veranstaltung zur Verfügung gestellte Platz vom Teilnehmer in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Herausgenommene Grasnarben für Feuerstellen sind so wieder einzusetzen, dass eine ebene Fläche hinterlassen wird. Dies gilt ebenso für bei schlechter Witterung um die Zelte gezogene Gräben.

3. Teilnehmerausweise (i.d.R. Veranstaltung mit Eintritt)
Die Teilnehmerausweise sollten während der Veranstaltung mit sich geführt werden, um jederzeit kostenlos das Gelände wieder betreten zu können und sich vor allem während der Nachtruhe gegenüber der Nachtwache (falls vorhanden) identifizieren zu können. Personen, die nachts ohne Ausweis angetroffen werden, können von der Nachtwache des Platzes verwiesen werden. Dies dient zum Schutz der Teilnehmer und natürlich auch zum Schutz des Eigentums aller Teilnehmer gegenüber Personen, die unberechtigt den Platz betreten.

Auf der Rückseite der Teilnehmerausweise befinden sich die Handynummern des Veranstalters / Orgateams, um im Notfall oder bei Problemen jederzeit eine dieser Personen erreichen zu können.

4. Gemeinsame Besprechung und Mitarbeit
Um alle Teilnehmer mit aktuellen Informationen zu versorgen und eventuell anstehende Fragen zu klären, findet um 20 Uhr am Abend vor dem ersten Markttag eine gemeinsame Besprechung an der zentralen Taverne oder Bühne statt, an der von jedem Händlerstand und jedem Heerlager zumindest ein Vertreter anwesend sein MUSS. Ausnahme sind Kleinveranstaltungen wie z.B. Neumühl, dort ist keine Besprechung notwendig.

Ars Westfalica bittet um rege Beteiligung der Teilnehmer an verschiedenen Aktionen der Veranstaltung (z.B. Markteröffnung, Torwache). Einzelheiten zu den Aktionen gibt es jeweils bei der Besprechung. Das INFORMATIONSSCHREIBEN, welches es bei den meisten Veranstaltungen gibt, ist DURCHZULESEN !

5. Stroh und Holz / Feuerstellen (Stadtmärkte ohne Feuerstellen!)
Feuerholz stellt der Veranstalter / Organisator den Lagern in den meisten Fällen zur Verfügung. Stroh und Heu, z.B. zur Versorgung von Tieren ist selbst mitzubringen und wieder mitzunehmen. Die Container sind nur für den Restmüll.

Für die Lagerfeuer und Feuerschalen müssen an den vorgesehen Stellen die Grassoden vorsichtig ausgehoben werden und am Ende der Veranstaltung wieder eingesetzt werden. Bitte unterstützt uns bei der Erhaltung des Geländes und der Natur.

Zusätzlich zum bereitgestellten Holz kann auch mitgebrachte Holzkohle verwendet werden. Das Entzünden von Feuerstellen mit Brandbeschleunigern ist absolut untersagt.
Das nicht verbrauchte Holz ist nach Ende der Veranstaltung an einem zentralen Sammelplatz abzugeben.

Feuerstellen jeglicher Form dürfen niemals unbewacht sein. Im Rahmen des Brandschutzes ist je Heerlager und Marktstand ein Handfeuerlöscher (6kg) der Brandklasse A-B-C nach DIN EN 3, leicht zugänglich vorzuhalten. Zusätzlich ist eine Löschdecke mitzubringen, Personen dürfen nicht mit dem Feuerlöscher gelöscht werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Sachen im Interesse aller kontrollieren.

Bei gravierenden Schäden am Gelände werden die Kosten der Wiederherstellung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

6. Müllbeseitigung
Um die Veranstaltungsfläche jederzeit von Müll freizuhalten (weggeworfene Plastikreste, Papierreste usw. passen absolut nicht ins Mittelalter) ist an jedem Marktstand und an jedem Heerlager ein dem Ambiente des Marktes angemessener Müllbehälter aufzustellen.
Die Müllbehälter können im bereitgestellten Müllcontainer entleert werden.
Da viele Teilnehmer und Besucher auch ohne Schuhwerk über den Platz laufen, achtet bitte unbedingt auf die Vermeidung von Glasscherben, bzw. deren direkte Beseitigung.

7. Standgebühren, Gagen, Umlagen, Produkte
Für Heerlagergruppen, Künstler und vorführende Handwerker ohne Verkauf ist die Teilnahme an den Veranstaltungen in der Regel kostenlos. Seit 2022 muss eine Umlage für Toiletten­anlage/WC-Fee verlangt werden. Derzeit berechnen wir pro Person und Veranstaltungstag 3 Euro.

Händler zahlen den ehrlichen Zehnt, also 10 % vom Umsatz, zzgl. Stromanschluss, wenn erforderlich.

Gastronomen zahlen 15% vom Umsatz, zzgl. evtl. nötiger Gestattung (wenn nicht direkt selbst besorgt), zzgl. Stromanschluss, wenn erforderlich.

Sonderabsprachen sind nur mit dem Veranstalter / Organisator zu treffen.

Heerlager, die Handelsware anbieten werden als Händler angesehen.

Zum Verkauf dürfen nur die im Vertrag beschriebenen Waren angeboten werden.

Gagen werden nach der Veranstaltung überwiesen, sofern die Rechnung vorliegt.

8. Strom und Wasser
Stromanschlüsse werden den Teilnehmern kostenpflichtig zur Verfügung gestellt und mit dem Standgeld abgerechnet. Unabhängig vom Stromverbrauch werden für den 240-Volt-Anschluß Euro 25,00 Euro und für den 400-Volt-Anschluß Euro 30,00 Euro berechnet.

Für die Strom- und Wasserversorgung sind der Entfernung und Leistung entsprechende Leitungen und Anschlüsse (mindestens 50 Meter) und das Abdeckmaterial mitzubringen.

Alle Versorgungsleitungen müssen von den Teilnehmern, an der Steckerseite, mit Namen gekennzeichnet und Stolperfallen abgedeckt werden.

9. Waffen
Ein heikles Thema ist der Gebrauch von Waffen auf mittelalterlichen Märkten. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland untersagen das Tragen jeglicher Form von Waffen ohne ausdrückliche Genehmigung.

So ist auch auf unserer Veranstaltung das Tragen und Benutzen von Waffen jeglicher Art absolut verboten. Teilnehmer und Gäste, die dies nicht beherzigen, müssen wir leider umgehend des Platzes verweisen. Ausgenommen hiervon sind stumpfe Schaukampfwaffen.
Diese dürfen von den Teilnehmern auf dem Gelände zum Zweck der Darstellung ihrer historischen Brauchtumspflege getragen werden.


Der Einsatz der Schaukampfwaffen darf nur in den ausdrücklich für Schaukämpfe ausgewiesenen Bereichen, sowie den abgegrenzten Heerlagerflächen erfolgen. Hier ist natürlich auch die Zurschaustellung der Schaukampfwaffen erlaubt. Dabei ist jederzeit auf absolute Sicherheit zu achten, so dass weder Teilnehmer noch Zuschauer auch nur in die Gefahr kommen, Schaden zu erleiden.

Jegliche Benutzung und Zurschaustellung der Schaukampfwaffen unterliegt der vollständigen Haftung der Ausführenden. Das Führen von Waffen nach dem Genuss von Alkohol ist strikt untersagt. Dies schließt auch alle zur Gewandung gehörenden Schaukampfwaffen ein. Der Veranstalter / Organisator haftet nicht für etwaige Schäden.

Näheres ist nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

10. Verhalten auf dem Gelände
Sollten Teilnehmer oder Gäste sich unfriedlich oder aggressiv verhalten, so bitten wir um umgehende Information, um diese Personen des Platzes zu verweisen. In gravierenden Fällen oder bei Nichterreichbarkeit des Veranstalters/Organisators ist natürlich auch die Polizei unter Telefon 110 zu kontaktieren.
Alkoholisierte Personen sind im Rahmen der Möglichkeiten unter Kontrolle zu bringen. Ist dies nicht möglich, ist sofort der Veranstalter/Organisator, die Nachtwache oder im extremsten Fall auch die Polizei zu verständigen.
Die Einnahme von illegalen Drogen ist absolut untersagt und wird vom Veranstalter / Organisator mit direktem Platzverbot und Meldung an die Behörden geahndet.

11. Sanitärbereich
Für Besucher und Teilnehmer stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung. In der Regel ist eine der Toiletten behindertengerecht ausgestattet. Im gemeinsamen Interesse achten bitte alle Benutzer auf Sauberkeit.
Ebenfalls stehen Wasserentnahmestellen für die Teilnehmer bereit.

12. Ärztliche Versorgung
Während der Marktzeiten ist die Notfallversorgung bei den meisten Märkten durch Sanitäter gewährleistet. In der Zeit der Nachtruhe sind diese Sanitäter nicht vor Ort, so dass bei medizinischen Notfällen der Notruf über die Telefonnummer 112 kontaktiert werden muss.
Auf Stadtmärkten können Apotheken meist schnell weiterhelfen.

13. Kinder
Sollten Kinder ihre Eltern auf dem Marktgelände verlieren, so wenden Kinder und Eltern sich bitte an Mitarbeiter an den Eingängen. Bei offenen Märkten kann jeder Teilnehmer angesprochen werden, der dann bitte die Orga informiert.

14. Beleuchtung
Die Beleuchtung der Stände und Heerlager erfolgt mit Fackeln, Kerzen, Teelichtern oder Ölfeuern und nur in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Veranstalter / Organisator mit elektrischem Licht. Dabei sind die Sicherheitshinweise unter dem Punkt Stroh/Feuer einzuhalten.

15. Händlerhinweise
Alle Händler agieren als selbstständige Unternehmer und sorgen somit für die Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften.

Die für den gewerblichen Nutzungszweck nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen (z.B. Gewerbeschein, Schankerlaubnis, Gesundheitszeugnis bei Lebensmittel verarbeitenden Betrieben) hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen und dem Veranstalter / Organisator und den Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Teilnehmer trägt das mit der zur Verfügung gestellten Fläche und Geschäftsbetrieb verbundene Haftpflichtrisiko und die Verkehrssicherungspflicht. Er hat den Veranstalter / Organisator aus daraus resultierenden Ansprüchen schadlos zu halten und führt die ausgeübte Tätigkeit auf eigene Gefahr und Risiko durch. Gewerbliche Teilnehmer sind zu einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Der Veranstalter /Organisator ist für den Teilnehmer, dessen Bauten, Einrichtungen, Produkten und Vorführungen nicht haftbar und nicht haftbar zu machen. Ebenso haftet der Veranstalter / Organisator nicht durch in Folge von Störung der Belieferung mit Strom und Wasser auftretende Schäden.

Ein Schild in DIN A4 mit der vollständigen Adresse des Betreibers hat in jedem Stand auszuhängen.

16. Jugendschutz
Der Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre ist verboten. Bitte lasst euch im eigenen Interesse im Zweifel den Ausweis zeigen und vergesst nicht das Jugendschutzgesetz auszuhängen.

17. Werbung
Für Werbemaßnahmen des Veranstalters / Organisators auf seiner Website, in Printmedien, im Hörfunk und im Fernsehen gestatten die Teilnehmer die Verwendung von auf Websites veröffentlichten oder persönlich zugesandten Texten und Fotomaterial.

18. Nachtruhe
In der Zeit von 00.00 Uhr bis 07.00 Uhr herrscht Nachtruhe auf dem Veranstaltungsgelände. In dieser Zeit sind jegliche Belästigungen durch Lärm oder auch Feuer untersagt. Bitte haltet euch daran und nehmt Rücksicht auf andere Teilnehmer und Anwohner.

In der Zeit von 23.00 Uhr bis 08.00 Uhr wird bei den meisten Veranstaltungen eine Nachtwache unterwegs sein, die Störungen unterbinden wird.

Die Nachtwache übt in Vertretung für den Veranstalter /Organisator das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen, die die Nachtruhe stören, des Platzes zu verweisen.

19. Tiere
Auf dem Gelände befindet sich während der Veranstaltung u.U. eine Reihe von Tieren. Diese Tiere sind sorgfältig zu behandeln und in keiner Form zu stören und mit Respekt gegenüber der Kreatur zu behandeln.

Alle Tiere (Hunde, Pferde, Frettchen usw.) sind jederzeit anzuleinen oder in ent­sprechenden Gehegen zu halten.

20. Übernachtung
Für Teilnehmer, die im Wohnmobil / Wohnwagen / Auto übernachten stellen wir begrenzt Plätze auf dem Teilnehmer­parkplatz zur Verfügung. Zelten ist dort leider nicht möglich.

Stromanschluss kann nicht garantiert werden.

21. Beendigung / Nichterscheinen /Ausfall der Veranstaltung
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von beiden Seiten gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Teilnehmers wird dieser von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen und die Standgebühr von Händlern, bzw. Gastronomen wird einbehalten, bzw. nachträglich geschätzt und in Rechnung gestellt.

Bei einem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. unzumutbare Witterung, Änderungen durch das Seuchenschutzgesetz /Coronaverordnung) übernimmt der Veranstalter / Organisator keine Haftung für Aufwendungen der Teilnehmer.

22. Schlussbestimmungen
Der Teilnehmer garantiert mit Abgabe des Vertrags, dass er vertraglich nicht anderweitig gebunden ist und handelt eigenverantwortlich, so dass Ansprüche Dritter an ihn zu richten sind. Zur elektronischen Speicherung der persönlichen Daten zur Durchführung der Veranstaltung und zu deren Verwendung im Rahmen der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ergänzend gelten die Vorschriften des BGB. Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand ist Fröndenberg.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Marktordnung unwirksam oder un­durch­führbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags oder der Marktordnung in anderen Bestandteilen nicht berührt.

Wir freuen uns auf alle Gäste und Teilnehmer, die unsere Veranstaltungen bereichern und diese gemeinsam zu einem im positiven, unvergesslichen Erlebnis werden lassen.

Euer Team von Ars Westfalica